Ute fegt aus, Livius schaut interessiert zu und fragt:
"Du Ute, darf ich auch besen?"
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am: 27. August 2010, 16:30:14
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| Begonnen von Katrin Lange - Letzter Beitrag von Katrin Lange | ||
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am: 25. August 2010, 19:34:29
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| Begonnen von Katrin Lange - Letzter Beitrag von Katrin Lange | ||
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Linda kämmt Milenas Haare. Sie kommt ins Schwärmen und sagt:
"Du bist noch so jung und hast schon so viele Haare." |
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am: 06. Juli 2010, 19:55:10
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| Begonnen von jensolli - Letzter Beitrag von jensolli | ||
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guckst du hier ...ohne Worte
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am: 06. Mai 2010, 16:34:27
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| Begonnen von Hausmeister Olli - Letzter Beitrag von Hausmeister Olli | ||
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Das Land Berlin hat den Anspruch, jedes Kind seiner ganz persönlichen Situation entsprechend zu betreuen und zu fördern. Deshalb erhalten alle Kinder mit einem Bedarf einen passenden Platz in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege.
Das Land Berlin übernimmt auch weitestgehend die Finanzierung. Einen Gutschein über den Betreuungsumfang, der Ihrem Kind zusteht, bekommen Sie beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks. Sie können daraus auch ersehen, wie hoch die Gesamtkosten des Platzes sind, wie viel das Land davon finanziert und welche Kosten auf Sie zukommen. Ihren Gutschein können Sie bei jedem Träger, der an der Gutscheinfinanzierung teilnimmt, einlösen, vorausgesetzt, dort ist ein freier Platz verfügbar. Sie sind dabei nicht auf eine bestimmte Einrichtung festgelegt, sondern können selbst eine Kindertageseinrichtung aussuchen, die den Bedarf Ihres Kindes erfül- len kann und Ihren eigenen Erziehungsvorstellungen sowie Ihrer Lebens- und Arbeitssituation entspricht. Das gilt auch für Kindertageseinrichtungen, die nicht in Ihrem Wohnbezirk liegen. |
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am: 23. Januar 2010, 17:01:16
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Hoi zusammen,
wenn man diversen Herstellern glauben darf, bekommen sogenannte Premiumprodukte nur Premium Zutaten und der Otto Normalverbraucher greift dann lieber zu diesen Produkten als zu No-Name Produkten aber wie sehr wir ständig übers Ohr gehauen werden, veranschaulicht diese Seite. guckst du hier Ebenfalls Interessant, sind auch die anderen Produkte dort. Das traurige an der Sache ist nur, das wir denken unseren Kindern etwas gutes zu tun. ![]() |
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am: 23. Januar 2010, 09:52:27
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Seit 1996 gibt es in Deutschland einen Rechtsanspruch nach KJHG auf einen (halbtägigen) Kindergartenplatz (BVerfG im Urteil zum § 218 StGB, siehe auch § 24 SGB VIII [3]) für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. Für jüngere und ältere Kinder sollen bedarfsgerecht Plätze vorgehalten werden. Einige Bundesländer haben landesrechtlich einen weitergehenden Rechtsanspruch bestimmt. Dieser ist zuweilen konditioniert: Die Kinder haben nur einen Anspruch, wenn ihre Eltern berufstätig oder sonstwie an der Ausübung ihrer Erziehungspflicht gehindert sind. Auch ist dieser Anspruch nicht zwangsläufig an Wohnortnähe gebunden, sondern nur innerhalb der Kommune sicherzustellen.
In den Bundesländern Berlin, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen und Niedersachsen (ab August 2007) besteht Kostenfreiheit für das letzte Kindergartenjahr. Am 1. August 2009 traten in Schleswig-Holstein die Regelungen zur Beitragsfreiheit im Kindertagesstättengesetz in Kraft |
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am: 23. Januar 2010, 09:40:58
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Alleinerziehende und Elternpaare haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn
für diese Kinder Kindergeld bezogen wird, die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen, das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht. Die Mindesteinkommensgrenze beträgt für Elternpaare 900 Euro, für Alleinerziehende 600 Euro. Den Kinderzuschlag können Eltern nur dann beanspruchen, wenn ihre monatlichen Einnahmen in Geld oder Geldeswert (z. B. Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld I, Krankengeld etc.) die jeweilige Mindesteinkommensgrenze erreichen. Gleichzeitig darf das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen (Bruttoeinkommen und –vermögen gemindert um etwaige Abzugsbeträge) die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigen. Die Höchsteinkommensgrenze setzt sich aus dem elterlichen Bedarf im Sinne der Regelungen zum Arbeitslosengeld II und dem prozentualen Anteil an den angemessenen Wohnkosten (Bemessungsgrenze) sowie dem Gesamtkinderzuschlag zusammen. Ein gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld beziehungsweise Leistungen der Sozialhilfe und Kinderzuschlag ist nicht möglich. Die Höhe des Kinderzuschlages bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder; er beträgt höchstens 140 Euro/Monat je Kind. Alleinerziehende und Elternpaare erhalten außerdem ab dem Kalenderjahr 2009 jährlich für jedes Kind, für das im August Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro. Voraussetzung hierfür ist, dass das jeweilige Kind eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht und keinen Anspruch auf Ausbildungsvergütung hat. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld monatlich gezahlt. Über den Antrag auf Kinderzuschlag entscheidet die Familienkasse durch schriftlichen Bescheid. Kinderzuschlag ist ausschließlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Sie ist auch für die Bearbeitung zuständig. Dies gilt gleichermaßen für Angehörige des öffentlichen Dienstes. Bei Fragen zur Antragstellung und zu ihrem konkreten Einzelfall wenden Sie sich am besten persönlich an die für Ihren Wohnort zuständige Familienkasse. |
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am: 16. Januar 2010, 10:03:06
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Wer sich nicht benimmt, geht! Wer sich nicht an die Netiquette hält, genauso. Denn im Zweifelsfall wird man sich zuerst an uns wenden. Bitte diesen WICHTIGEN Artikel dazu durchlesen.
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am: 04. Dezember 2009, 22:51:25
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1. Keine bekannte Spezies der Gattung Rentier kann fliegen. Aber es gibt 300.000 Arten von lebenden Organismen, die noch klassifiziert werden müssen, und obwohl es sich dabei hauptsächlich um Insekten und Bakterien handelt, schließt dies nicht mit letzter Sicherheit fliegende Rentiere aus, die nur der Weihnachtsmann bisher gesehen hat.
2. Es gibt über 2 Milliarden Kinder (Menschen unter 18 auf der Welt. Aber da der Weihnachtsmann (scheinbar) keine Moslems, Hindu, Juden und Buddhisten beliefert, reduziert sich seine Arbeit auf etwa 15 % der Gesamtzahl - 378 Millionen Kinder (laut Volkszählungsbüro). Bei einer durchschnittlichen Kinderzahl von 3,5 pro Haushalt ergibt das 91,8 Millionen Häuser. Wir nehmen an, dass in jedem Haus mindestens ein braves Kind lebt. 3. Der Weihnachtsmann hat einen 31-Stunden-Weihnachtstag, bedingt durch die verschiedenen Zeitzonen, wenn er von Osten nach Westen reist (was logisch erscheint). Damit ergeben sich 822,6 Besuche pro Sekunde. Somit hat der Weihnachtsmann für jeden christlichen Haushalt mit braven Kindern 1/1000 Sekunde Zeit für seine Arbeit: Parken, aus dem Schlitten springen, den Schornsteinrunterklettern, die Socken füllen, die übrigen Geschenke unter dem Weihnachtsbaum verteilen, alle übrig gebliebenen Reste des Weihnachtsessens vertilgen, den Schornstein wieder raufklettern und zum nächsten Haus fliegen. Angenommen, dass jeder dieser 91,8 Millionen Stopps gleichmäßig auf die ganze Erde verteilt sind (was natürlich, wie wir wissen, nicht stimmt, aber als Berechnungsgrundlage akzeptieren wir dies), erhalten wir nunmehr 1,3 km Entfernung von Haushalt zu Haushalt, eine Gesamtentfernung von 120,8 Millionen km, nicht mitgerechnet die Unterbrechungen für das, was jeder von uns mindestens einmal in 31 Stunden tun muss, plus Essen usw. Das bedeutet, dass der Schlitten des Weihnachtsmannes mit 1040 km pro Sekunde fliegt, also der 3.000-fachen Schallgeschwindigkeit. Zum Vergleich: das schnellste von Menschen gebaute Fahrzeug auf der Erde, der Ulysses Space Probe, fährt mit lächerlichen 43,8 km pro Sekunde. Ein gewöhnliches Rentier schafft höchstens 24 km pro Stunde. 4. Die Ladung des Schlittens führt zu einem weiteren interessanten Effekt. Angenommen, jedes Kind bekommt nicht mehr als ein mittelgroßes Lego-Set (etwa 1 kg), dann hat der Schlitten ein Gewicht von 378.000 Tonnen geladen, nicht gerechnet den Weihnachtsmann, der übereinstimmend als übergewichtig beschrieben wird. Ein gewöhnliches Rentier kann nicht mehr als 175 kg ziehen. Selbst bei der Annahme, dass ein "fliegendes Rentier" (siehe Punkt 1) das zehnfache normale Gewicht ziehen kann, braucht man für den Schlitten nicht acht oder vielleicht neun Rentiere. Man braucht 216.000 Rentiere. Das erhöht das Gewicht - den Schlitten selbst noch nicht einmal eingerechnet - auf 410.400 Tonnen. Nochmals zum Vergleich: das ist mehr als das vierfache Gewicht der Queen Elizabeth. 5. 410.400 Tonnen bei einer Geschwindigkeit von 1040 km/s erzeugt einen ungeheuren Luftwiderstand - dadurch werden die Rentiere aufgeheizt, genauso wie ein Raumschiff, das wieder in die Erdatmosphäre eintritt. Das vorderste Paar Rentiere muss dadurch 6,6 Trillionen Joule Energie absorbieren. Jedes. Anders ausgedrückt: sie werden praktisch augenblicklich in Flammen aufgehen, das nächste Paar Rentiere wird dem Luftwiderstand preisgegeben, und es wird ein ohrenbetäubender Knall erzeugt. Das gesamte Team von Rentieren wird innerhalb von 5 Tausendstel Sekunden vaporisiert. Der Weihnachtsmann wird währenddessen einer Beschleunigung von der Größe der 17.500-fachen Erdbeschleunigung ausgesetzt. Ein 120 kg schwerer Weihnachtsmann (was der Beschreibung nach lächerlich wenig sein muss) würde an das Ende seines Schlittens genagelt - mit einer Kraft von 20,6 Millionen Newton. Damit kommen wir zu dem Schluss: Wenn der Weihnachtsmann irgendwann einmal die Geschenke gebracht hat, ist er heute tot. Das Verraten wir aber keinen ![]() |
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am: 10. Oktober 2009, 10:24:32
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Viele berufstätige Eltern wünschen sich neben der Arbeit mehr Zeit für ihre Kinder. Das neue Familienleistungsgesetz erleichtert es, Hilfe von außen in Anspruch zu nehmen. Seit Januar 2009 können 20% der Arbeitskosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Pflege- und Betreuungsleistungen von der Steuer abgezogen werden. Für alles zusammen gilt künftig ein Höchstbetrag von 4.000€ (bisher 1.200€ bzw. 2.400€ für Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt). Bei Handwerksleistungen ohne Materialkosten können max. 1.200€ geltend gemacht werden. Nur bei Arbeitsverhältnissen auf 400€ Basis gilt weiterhin ein niedriger Höchstbetrag von 510€, um Fehlanreize zu Lasten der Beschäftigten zu vermeiden.
Die Neuregelung vereinfacht die Inanspruchnahme von familienunterstützenden Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger: Die bisher unterschiedlichen und geringeren Sätze von 10%, 12% und 20% werden vereinheitlicht und – mit Ausnahme der Minijobs – unter einen gemeinsamen Höchstbetrag zusammengefasst. Mit der neuen Regelung kann die Steuerermäßigung auch für Pflege- und Betreuungsleistungen oder etwa bei der Unterbringung im Heim in Anspruch genommen werden. Bedingung ist jedoch, dass Kosten für Dienstleistungen enthalten sind, die mit denen einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind. |
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