Das Kleine Abenteurer Forum 20. Mai 2012, 23:26:20 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
News:
 
 
Übersicht Hilfe Suche Kalender
Seiten: [1]   Nach unten
Thema senden Drucken
Autor Thema: Kindergartenplatz Anspruch  (Gelesen 4545 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Hausmeister Olli
Hausmeister
Neuling
*****
Offline Offline

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 14



WWW
« am: 23. Januar 2010, 09:52:27 »

Seit 1996 gibt es in Deutschland einen Rechtsanspruch nach KJHG auf einen (halbtägigen) Kindergartenplatz (BVerfG im Urteil zum § 218 StGB, siehe auch § 24 SGB VIII [3]) für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. Für jüngere und ältere Kinder sollen bedarfsgerecht Plätze vorgehalten werden. Einige Bundesländer haben landesrechtlich einen weitergehenden Rechtsanspruch bestimmt. Dieser ist zuweilen konditioniert: Die Kinder haben nur einen Anspruch, wenn ihre Eltern berufstätig oder sonstwie an der Ausübung ihrer Erziehungspflicht gehindert sind. Auch ist dieser Anspruch nicht zwangsläufig an Wohnortnähe gebunden, sondern nur innerhalb der Kommune sicherzustellen.

In den Bundesländern Berlin, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen und Niedersachsen (ab August 2007) besteht Kostenfreiheit für das letzte Kindergartenjahr. Am 1. August 2009 traten in Schleswig-Holstein die Regelungen zur Beitragsfreiheit im Kindertagesstättengesetz in Kraft
Moderator informieren   Gespeichert

Popeln ist keine schöne Art um mal in sich zu gehen ;o)
Seiten: [1]   Nach oben
Thema senden Drucken
Das Kleine Abenteurer Forum  |  Infos für Eltern  |  Gesetze  |  Thema: Kindergartenplatz Anspruch
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.12 | SMF © 2006, Simple Machines LLC